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   OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11   

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https://dejure.org/2011,13519
OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11 (https://dejure.org/2011,13519)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.08.2011 - 14 B 101/11 (https://dejure.org/2011,13519)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. August 2011 - 14 B 101/11 (https://dejure.org/2011,13519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums von Nordrhein-Westfalen für die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer durch eine Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums von Nordrhein-Westfalen für die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer durch eine Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    Nur daraus könnte indes im vorliegenden Zusammenhang im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -, juris, eine Nichtigkeit der Steuernorm abgeleitet werden.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    - 1 BvF 3/92 , BVerfGE 11, 33 (56 f.).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261, 273 (juris Rn. 53, 54); sowie Beschluss vom 15. Oktober 2008.
  • BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    Mit dem dort eingangs zitierten, Seite 4 des angefochtenen Beschlusses entnommenen und mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmenden vgl. außer der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung etwa Urteile vom 17. September 2008 9 C 17.07-, juris Rn. 16, und - 9 C 13.07 -, juris Rn. 13, Erfahrungssatz ist nicht belegt, dass das Verwaltungsgericht verkennt, dass ein nicht unerheblicher Teil der in Köln mit Nebenwohnung gemeldeten Einwohner die entsprechende Wohnung tatsächlich vorwiegend benutzt.
  • BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 13.07

    Bundesrecht steht der Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Studierende nicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    Mit dem dort eingangs zitierten, Seite 4 des angefochtenen Beschlusses entnommenen und mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmenden vgl. außer der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung etwa Urteile vom 17. September 2008 9 C 17.07-, juris Rn. 16, und - 9 C 13.07 -, juris Rn. 13, Erfahrungssatz ist nicht belegt, dass das Verwaltungsgericht verkennt, dass ein nicht unerheblicher Teil der in Köln mit Nebenwohnung gemeldeten Einwohner die entsprechende Wohnung tatsächlich vorwiegend benutzt.
  • BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06

    Keine unzulässige Rückwirkung der § 36 Abs 2 GewStG, § 2 Abs 2 S 3 GewStG jeweils

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    - 1 BvR 1138/06 -, juris Rn. 14.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2004 - 14 A 2973/02

    Dynamischer Verweis in Hundesteuersatzung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    Anders als in dem vom Antragsteller herangezogenen Urteil des Senats zur Hundesteuer, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. November 2004 14 A 2973/02 -, NVwZ 2005, 606 = KStZ 2005, 70 = NWVBl. 2005, 179, liegt nicht offen zu Tage, dass eine dynamische Verweisung vorliegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2009 - 14 A 1577/07

    Keine "Sex-Steuer" ohne ministerielle Genehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    Danach kann von einer im vorgenannten Sinn neuen Steuer nicht gesprochen werden, wenn lediglich ein bereits in einer anderen Gemeinde besteuerter Gegenstand neu umschrieben, erweitert oder modifiziert wird, selbst wenn sich dadurch der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2009 14 A 1577/07 -, StGRat 2009, 34 = ZKF 2009, 185.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1995 - 22 A 210/95

    "Wohnungen" im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts; Besteuerung von Campingwagen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    OVG NRW, Urteil vom 29. November 1995 - 22 A 210/95 -, OVGE MüLü 45, 151 = NVwZ-RR 1997, 315 =KStZ 1997, 178 = NWVBl. 1996, 140, Aufwandssteuer für das Vorhalten von Mobilheimen, Wohnmobilen sowie Wohn- und Campingwagen.
  • FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 4225/07

    Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2011 - 14 B 101/11
    Danach kann von einer im vorgenannten Sinn neuen Steuer nicht gesprochen werden, wenn lediglich ein bereits in einer anderen Gemeinde besteuerter Gegenstand neu umschrieben, erweitert oder modifiziert wird, selbst wenn sich dadurch der Kreis der Steuerpflichtigen erweitert, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2009 14 A 1577/07 -, StGRat 2009, 34 = ZKF 2009, 185.
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 4 ZB 09.521

    Zweitwohnungsteuer; Residenzpflicht für beide Ehegatten; keine überwiegende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - 14 A 1457/07

    Unterschiedliche Hauptwohnungen von Ehepartnern vor dem Hintergrund der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2011 - 14 A 2181/10

    Verfassungsrechtlicher Schutz der Ehe verwehrt dem Normgeber grundsätzlich nicht

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Indes dürfen die im konkreten Anwendungsfall verbleibenden Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet sind (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 2. August 2011 - 14 B 101/11 -, juris, Rn. 24, siehe auch OVG Schleswig, Urteil vom 11. Januar 2018 - 2 LB 24/16 -, juris, Rn. 27).
  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand

    Indes dürfen die im konkreten Anwendungsfall verbleibenden Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet sind (vgl. OVG Schleswig, a.a.O.; OVG Münster, Beschluss vom 2. August 2011 - 14 B 101/11 - juris Rn. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Indes dürfen die im konkreten Anwendungsfall verbleibenden Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet sind (vgl. Senatsurteil vom 8. März 2018 - 2 LB 97/17 -, juris, Rn. 70 m. w. N.; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. August 2011 - 14 B 101/11 -, juris, Rn. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17

    Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime

    Indes dürfen die im konkreten Anwendungsfall verbleibenden Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet sind (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 2. August 2011 - 14 B 101/11 -, juris, Rn. 24, siehe auch OVG Schleswig, Urteil vom 11. Januar 2018 - 2 LB 24/16 -, juris, Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 82/18

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Parallelverschiebung von

    Indes dürfen die im konkreten Anwendungsfall verbleibenden Ungewissheiten nicht so weit gehen, dass Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Verwaltungshandelns gefährdet sind (vgl. dazu OVG Münster, Beschluss vom 2. August 2011 - 14 B 101/11 -, juris, Rn. 24, siehe auch Urteile des Senats vom 11. Januar 2018 - 2 LB 24/16 -, juris, Rn. 27; und vom 8. März 2018 - 2 LB 97/17, juris, Rn. 70).
  • VG Düsseldorf, 10.10.2011 - 25 K 6960/10

    Städte dürfen Sexsteuer erheben

    Hinsichtlich der Genehmigungspflicht für neue steuerliche Tatbestände hat darüber hinaus das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 2. August 2011 14 B 101/11 - grundlegend entschieden, dass für die Frage, ob eine Steuer in Nordrhein-Westfalen gemäß § 2 Abs. 2 KAG NRW neu oder wieder eingeführt werde und es deshalb der ministeriellen Genehmigung bedürfe oder ob es sich um eine bereits erhobene Steuer handele, entscheidend auf den Gegenstand der Besteuerung abzustellen sei.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2013 - 25 K 156/13

    Ausreichen einer Vergnügungssteuersatzung für den Erlass eines

    vgl. zur Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2009 - 14 A 1577/07 -, juris, Rn. 33; Beschluss vom 2. August 2011 - 14 B 101/11 -, juris, Rn. 10 ff.
  • VG Düsseldorf, 21.06.2013 - 25 K 8825/12

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer für "die gezielte Einräumung der Gelegenheit

    vgl. zur Frage der Genehmigungsbedürftigkeit der Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen OVG NRW, Urteil vom 18. Juni 2009 - 14 A 1577/07 -, juris, Rn. 33; Beschluss vom 2. August 2011 - 14 B 101/11 -, juris, Rn. 10 ff.
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